
Voraussetzung der Verleihung durch die Rechtsanwaltskammer ist der Nachweis von besonderen theoretischen Kenntnissen und besondere praktischen Erfahrungen.
Darüber hinaus ist Voraussetzung eine mindestens 3-jährige Zulassung als Rechtsanwalt.
Für den Fachanwalt für Arbeitsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
Individualarbeitsrecht (Abschluss und Änderung des Arbeits- und Berufsbildungsvertrages, Inhalt und Beendigung des Arbeits- und Berufsbildungsverhältnisses einschließlich Kündigungsschutz, Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung, Schutz besonderer Personengruppen, insbesondere der Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten und Jugendlichen, Grundzüge des Arbeitsförderungsrechts und des Sozialversicherungsrechts)
Kollektives Arbeitsrecht (Tarifvertrags-, Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht, Grundzüge des Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrechts)
Verfahrensrecht
RA Wolfgang Preßer
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RA Ralf Thilmany
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RA Dr. Dewes
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RA Julia Preßer
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RA Nikolaus Schorr
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Kontaktdaten:
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