
Voraussetzung der Verleihung durch die Rechtsanwaltskammer ist der Nachweis von besonderen theoretischen Kenntnissen und besondere praktischen Erfahrungen.
Darüber hinaus ist Voraussetzung eine mindestens 3-jährige Zulassung als Rechtsanwalt.
Für den Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
Bauvertragsrecht
Recht der Architekten und Ingenieure
Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen
Grundzüge des öffentlichen Baurechts
Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung
RA Wolfgang Preßer
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RA Ralf Thilmany
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Kontaktdaten:
Lutherstraße 14
Haus Viktoria
66538 Neunkirchen
Telefon: (06821) 92100
Telefax: (06821) 921030














