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Bau- und Architektenrecht

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Tätigkeitsschwerpunkte

Schulungen und Seminare

Fachbereiche und Tätigkeitsschwerpunkte

Voraussetzung der Verleihung durch die Rechtsanwaltskammer ist der Nachweis von besonderen theoretischen Kenntnissen und besondere praktischen Erfahrungen.

Darüber hinaus ist Voraussetzung eine mindestens 3-jährige Zulassung als Rechtsanwalt.

Für den Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

  • Bauvertragsrecht

  • Recht der Architekten und Ingenieure

  • Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen

  • Grundzüge des öffentlichen Baurechts

  • Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung

RA Wolfgang Preßer
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RA Ralf Thilmany
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Kontaktdaten:

Lutherstraße 14
Haus Viktoria
66538 Neunkirchen

Telefon: (06821) 92100
Telefax: (06821) 921030

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