
Voraussetzung der Verleihung durch die Rechtsanwaltskammer ist der Nachweis von besonderen theoretischen Kenntnissen und besondere praktischen Erfahrungen.
Darüber hinaus ist Voraussetzung eine mindestens 3-jährige Zulassung als Rechtsanwalt.
Für den Fachanwalt für Familienrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
Materielles Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial- und Steuerrecht und zum öffentlichen Recht, Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der Lebenspartnerschaft
Familienrechtliches Verfahrens- und Kostenrecht
Internationales Privatrecht im Familienrecht
Theorie und Praxis familienrechtlicher Mandatsbearbeitung und Vertragsgestaltung
RA Julia Preßer
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RA Ralf Thilmany
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Kontaktdaten:
Lutherstraße 14
Haus Viktoria
66538 Neunkirchen
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