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Familienrecht

Voraussetzung der Verleihung durch die Rechtsanwaltskammer ist der Nachweis von besonderen theoretischen Kenntnissen und besondere praktischen Erfahrungen.

Darüber hinaus ist Voraussetzung eine mindestens 3-jährige Zulassung als Rechtsanwalt.

Für den Fachanwalt für Familienrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

  • Materielles Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial- und Steuerrecht und zum öffentlichen Recht, Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der Lebenspartnerschaft

  • Familienrechtliches Verfahrens- und Kostenrecht

  • Internationales Privatrecht im Familienrecht

  • Theorie und Praxis familienrechtlicher Mandatsbearbeitung und Vertragsgestaltung

RA Julia Preßer
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RA Ralf Thilmany
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Kontaktdaten:

Lutherstraße 14
Haus Viktoria
66538 Neunkirchen

Telefon: (06821) 92100
Telefax: (06821) 921030

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