
Der Fachbereich Sozialrecht ist breit gefächert und hat durch die zahlreichen Gesetzesänderungen und die damit verbundenen Leistungseinschränkungen zunehmende Bedeutung gewonnen. Schwerpunkte sind auf diesem Fachgebiet vor allem:
Rentenrecht
- Ansprüche auf Erwerbsminderungs- und Altersrenten
- Anerkennung von Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen
- Ansprüche auf Rehabilitation und Teilhabe am Arbeitsleben
Schwerbehinderungsrecht
- Feststellung der Schwerbehinderung und Verschlimmerungsverfahren
- Gleichstellungsverfahren
- Ansprüche auf Teilhabe am Arbeitsleben
Arbeitslosenrecht
- Abwehr von Sperrfristen und Leistungsminderungen
- Überprüfung und Anfechtung von BA- und Arge-Bescheiden
- Insolvenzausfallgeld
Sozialversicherungsrecht und Pflegebedürftigkeit
- Versicherungspflicht- und Beitragssteitigkeiten
- Anerkennung der Pflegebedürftigkeit
Auch auf in allen anderen sozialrechtlichen Bereichen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
RA Dr. Heydrich ist seit 1997 in diesem Fachgebiet tätig. Bereits in 2000 wurde ihm die Berufsbezeichnung als "Fachanwalt für Sozialrecht" verliehen. Da jeder Rechtsanwalt lediglich zwei Berufsbezeichnungen führen darf, hat Dr. Heydrich ab 2005 auf diese Berufsbezeichnung verzichtet, ohne daß dies Auswirkungen auf seine Qualifikation auf diesem Fachgebiet zeitigt.
RA Dr. Ralf Heydrich
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66538 Neunkirchen
Telefon: (06821) 921053
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