Agrarrecht

Das Agrarrecht beinhaltet eine auf landwirtschaftliche Unternehmen zugeschnittene Rechtsmaterie. Dabei untergliedert es sich in das agrarspezifische Zivilrecht mit agrarspezifischen Fragen

  • des besonderen Schuldrechts (z.B. Landpachtrecht)
  • dem Produkthaftungsrecht in Verbindung mit Grundzügen des Lebensmittelrechts
  • dem Jagd- und Jagdpachtrecht
  • den landwirtschaftlichen Besonderheiten des Erb- und Familienrechts
  • den Besonderheiten bei Vertragsgestaltung und besonderen Vertragstücken (z.B. landwirtschaftliche Kooperationen, Maschineneinsatz, Absatz- und Einkaufsverträge inklusive AGB, Gesellschaften, Bewirtschaftungsverträgen, Erwerb landwirtschaftlicher Betriebe) und
  • den Besonderheiten des Arbeitsrechts.

Das agrarspezifische Verwaltungsrecht besteht aus

  • dem Recht der Genehmigungsverfahren (z.B. Bundesimmissionsschutzgesetz, BauGB, Anlagen zur Verarbeitung nachwachsender Rohstoffe und agrarrechtlicher Besonderheiten erneuerbarer Energien)
  • den Grundzügen des Umweltrechts
  • dem Natur- und Pflanzenschutzrecht
  • dem Düngemittel- und Saatgutverkehrsrecht
  • dem Sortenschutzrecht
  • dem Tierschutz-, Zucht- und Seuchenrecht
  • dem Flurbereinigungs- und Flurneuordnungsverfahrensrecht
  • dem Grundstücksverkehrs- und Landpachtverkehrsrecht
  • dem Weinrecht, Forstrecht, Jagd- und Fischereirecht
  • dem Pferderecht
  • dem landwirtschaftlichen Steuerrecht
  • den Besonderheiten des Sozialversicherungsrechts sowie
  • dem Staatsbeihilferecht
  • dem Agrarbeihilferecht und
  • der Cross-Compliance-Verpflichtung.

Darüber hinaus besteht das Agrarrecht aus

  • dem agrarspezifischen Ordnungswidrigkeits- und Strafrecht
  • dem EU-Recht in Form des EU-Vertrages (Landwirtschaft, Umwelt)
  • dem EG-Vertrag (Landwirtschaft, Umwelt)
  • den EU-Verordnungen und Richtlinien sowie
  • dem Landwirtschaftsverfahrensrecht.

Dr. Christian Halm engagiert sich seit 1995 im Bereich des Agrarrechts.
Neben zahlreichen Veröffentlichungen in Fachzeitschriften hält Dr. Halm regelmäßig Vorträge zu aktuellen landwirtschaftlichen Rechtsproblemen, für die er deutschlandweit zur Verfügung steht.

Herr Dr. Halm ist Vertragsanwalt zahlreicher landwirtschaftlicher Verbände, die ebenfalls deutschlandweit von ihm betreut werden.

Näheres finden Sie unter www.agrarjurist.de.

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