Bau- und Architektenrecht

Wir vertreten Sie in allen Fragen des privaten und öffentlichen Baurechtes

Privates Baurecht

  • Vertretung von Bauherren und Bauunternehmen, Handwerkern und Auftraggebern
  • Gestaltung und Prüfung von Bauverträgen
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen in Bauverträgen
  • VOB-Verträge
  • Baubetreuungs- und Bauträgerverträge
  • Ansprüche auf Bauhandwerkersicherungshypothek
  • Durchsetzung und Abwehr von Werklohnforderungen, Nachträgen
  • Ansprüche aus gestörtem Bauablauf
  • Geltendmachung und Abwehr von Mängelansprüchen nach VOB und BGB
  • Durchführung von selbständigen Beweisverfahren

Architekten- und Ingenieurrecht

  • Gestaltung und Prüfung  von Architekten und Ingenieurverträgen
  • Mängelhaftung des Architekten / des Ingenieurs
  • Durchsetzung oder Abwehr von Honoraransprüchen nach HOAI

Vergaberecht

  • Begleitung von Vergaberechtsverfahre über und unter Schwellenwert
  • Bauleistungen, Dienstleistungen und Lieferverträge
  • Rechtsschutz im Vergabeverfahren
  • Durchsetzung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen

Öffentliches Baurecht

Das öffentliche Baurecht ist angesiedelt im Verwaltungsrecht

  • Bauplanungsrecht
  • Flächennutzungsplan
  • Bebauungsplan
  • Umlegungsverfahren
  • Enteignungs- und Entschädigungsverfahren
  • Normkontrollverfahren
  • Bauordnungsrecht
  • Baugenehmigungsverfahren
  • Nutzungsänderung

Erschließungs- und Anliegerbeitragsrecht

  • Geltendmachung und Abwehr von Erschließungsbeiträgen
  • Erstellung von Satzungen über Erschließungs- und Anliegerbeiträge
  • Erschließungsverträge

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