Strafrecht

Unsere Erfahrung zeigt, dass die Mehrzahl der durch die Staatsanwaltschaft eingeleiteten Ermittlungsverfahren eingestellt werden und es nicht zu einer Verurteilung kommt. Deshalb ist es wichtig, schon im Ermittlungsverfahren professionellen Rat einzuholen, um eine Anklage möglichst zu verhindern. Folgerichtig setzen wir den Schwerpunkt unserer Tätigkeit in diesem Fachgebiet auf eine umfassende und intensive Erarbeitung aller Verteidigungsmöglichkeiten bereits im Ermittlungsverfahren.

Diesen Ansatz aufgreifend beraten wir überdies Selbständige und Unternehmen umfassend bei der Entwicklung und Umsetzung eines Corporate Compliance-Management.

Präventivberatung

  • Ermittlung des haftungsrechtlichen Risikopotentials
  • Erarbeitung eines Risikomanagementsystems
  • Unterstützung bei der Umsetzung

Ermittlungsverfahren

  • Umfassende Erarbeitung der Verteidigungsstrategie
  • Akteneinsicht, Beschwerde gegen Durchsuchungen, Beschlagnahmen
  • Haftbeschwerden
  • Bearbeitung zivilrechtlicher Ansprüche des Geschädigten (Opferrecht)

Gerichtliches Verfahren

  • gemeinsame Vorbereitung der Hauptverhandlung
  • Verteidigung in der Hauptverhandlung

Strafvollstreckung

  • Bewährungssachen (Widerruf, Verlängerung)
  • Vollzug, Strafhaft
  • Gnadenangelegenheiten

Auch in diesem Fachgebiet liegen unsere Stärken in der fachgebietsübergreifenden Zusammenarbeit unserer Fachanwälte. Oft weisen Strafverfahren umfangreiche Verknüpfungen zum Handels- und Gesellschaftsrecht oder steuerlichen, arbeitsrechtliche und verwaltungsrechtlichen Fachgebieten auf. Die Bearbeitung solcher Fälle im Rahmen eines Projektteams ermöglicht die Einbringung umfassenden Fachwissens auch im Rahmen der Strafverteidigung.

Soweit Sie Opfer einer Straftat geworden sind, steht Ihnen RA D. Jung als Ansprechpartner zur Verfügung.