Opferrecht

Sie sind Opfer einer Straftat, z.B. einer Vermögensstraftat, einer Gewalttat oder gar eines sexuellen Missbrauchs geworden ? RA. Jung vertritt Sie engagiert und kompetent gegenüber dem oder den Tätern als Geschädigter zivilrechtlich und strafrechtlich - sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

Er macht Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche für Sie geltend – erforderlichenfalls auch vor den Zivilgerichten oder per Adhäsionsantrag vor dem Strafgericht, erwirkt für Sie ggfs. eine Gewaltschutzanordnung vor dem Familiengericht gegen den Täter auf Unterlassung und vertritt Sie als Nebenkläger auch im Strafverfahren und wirkt auf eine angemessene Bestrafung hin.

Leiden Sie dauerhaft unter körperlichen oder psychischen Schäden einer Straftat und ist beim Täter kein Ersatz zu erlangen, vertritt RA. Jung Sie auch sozialrechtlich gegenüber dem zuständigen Versorgungsamt (im Saarland Landesamt für Soziales) wegen Ansprüchen nach dem Opferentschädigungsgesetz – zur Not auch vor den Sozialgerichten.

RA. Jung ist auch Fachanwalt für Medizinrecht und Mitglied des Weißen Ring e.V. – Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten e.V. (www.weisser-ring.de).

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