Aktuelles zum gewerblichen Rechtsschutz

Presserechtliches Informationsschreiben gegen „Herzblattgeschichten“

Der BGH hat sich dazu geäußert, wann einem Zeitschriftenverlag ein Unterlassungsanspruch gegen ein presserechtliches Informationsschreiben eines Rechtsanwaltes zusteht.

Im zu Grunde liegenden Fall war die Klägerin ein Zeitschriftenverlag, der eine Zeitschrift herausbringt, die sich unter der Rubrik „Herzblattgeschichten“ auch mit Meldungen über Prominente befasst.

Der Rechtsanwalt eines Prominenten, der auch gelegentlich Teil dieser Berichterstattung ist, versandte regelmäßig an ausgewählte Verlage presserechtliche Informationsschreiben. In diesen wurde dargelegt, welches rechtliche Vorgehen gewisse Berichterstattungen möglicherweise nach sich ziehen könnte.

Die Klägerin forderte den Rechtsanwalt auf, aus dem Verteiler für den Versand derartiger Schreiben herausgenommen zu werden.

Nachdem trotzdem ein erneutes Schreiben versandt wurde, hat der Verlag den Rechtsanwalt und den Prominenten vor Gericht auf Unterlassung der Übersendung in Anspruch genommen.

Mit Urteil vom Januar 2019 hat der BGH nun entschieden, dass der Unterlassungsanspruch begründet ist.
Er hat dargelegt, dass ein presserechtliches Informationsschreiben grundsätzlich nicht zu beanstanden sei und einen Verlag auch nicht in seinen Rechten verletze, da sein legitimes Ziel sei, Rechtsverstöße zu vermeiden, bevor sie begangen werden.

Der Verlag habe also auch ein gewisses Interesse an solchen Schreiben.

Dies könne jedoch dann nicht gelten, wenn das Schreiben gar nicht geeignet ist, solchen präventiven Schutz zu bewirken.

Dies wäre dann der Fall, wenn es keine Informationen enthält, die dem Verlag die Beurteilung erlauben, ob Persönlichkeitsrechte durch eine etwaige Berichterstattung verletzt werden.

Dies sei in der vorliegenden Angelegenheit der Fall gewesen.