Aktuelles zum gewerblichen Rechtsschutz

Verfahren des Bundeskartellamtes gegen Google und die Eyeo GmbH eingestellt

Das Bundeskartellamt hat das Verfahren, das es gegen die Unternehmen Google Inc., Mountain View/USA, und Eyeo GmbH, Köln, wegen wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen geführt hat, nun eingestellt.

Das Bundeskartellamt hat in der Vergangenheit zusammen mit der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) ein Kartellverwaltungsverfahren gegen die Unternehmen Google Inc., Mountain View/USA, und Eyeo GmbH, Köln, wegen wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen geführt.

Zu Grunde lag folgender Sachverhalt: das Unternehmen Eyeo verbreitet unter dem Namen „Adblock Plus“ sogenannte Adblocker.

Hierbei handelt es sich um Programme, die sich in gängige Web-Browser integrieren lassen und dort dann die Anzeige von Werbung auf den vom Nutzer besuchten Webseiten blockieren.

Eyeo eröffnete bei diesen Adblockern aber Werbetreibenden und Werbevermarktern die Möglichkeit, dass bestimmte Werbung von dieser Blockade ausgenommen wird.

Damit dieses „Whitelisting“ von Eyeo vorgenommen wird, muss die Werbung bestimmten Kriterien für „akzeptable Werbung“, die aus Nutzersicht weniger stören soll, genügen.
Von größeren Werbetreibenden und Werbevermarktern verlangt Eyeo für das Whitelisting ein Entgelt.

Hierzu gehört auch Google.

Problematisch war hierbei, dass es in dem Vertrag gewisse Klauseln gab, die aus der Sicht des Bundeskartellamtes unter anderem die Möglichkeiten von Eyeo beschränkten, seine Produkte weiterzuentwickeln, auf dem Markt zu expandieren und Investitionen zu tätigen.

Nachdem der Vertrag jedoch in diesen Punkten abgeändert worden war, wurde das kartellrechtliche Verfahren im Januar 2019 eingestellt.