Aktuelles zum gewerblichen Rechtsschutz

Kein Markenschutz für den Rubik’s Cube

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat mit Urteil vom Oktober 2019 entschieden, dass der als „Rubik’s Cube“ bekannte 3-D-Würfel -oder viel eher seine Form- einem markenrechtlichen Schutz nicht zugänglich ist.

Hintergrund des Falles ist folgendes:

Der Form des Würfels war in der Vergangenheit als Unionsmarke eingetragen gewesen. Der Spielzeughersteller Simba Toys beantragte, dass die Eintragung für nichtig erklärt werde. Die Form habe nicht als Bildmarke eingetragen werden dürfen.

Hintergrund war, dass Simba Toys der Auffassung war, die Form des Würfels sei notwendig, damit er überhaupt so funktioniert.

Aufgrund dieser technischen Erforderlichkeit der Form könne sie aber nicht als Marke geschützt werden, nur als Patent.

Das EUIPO löschte die Marke daraufhin, wogegen sich nun der Markeninhaber wandte.

Das Gericht bestätigte die Entscheidung aber nun.

Die Funktion des Würfels hänge von der Form des Würfels insgesamt und den schwarzen Linien und den kleinen Quadraten auf jeder ab.

Genau diese Merkmale seien auch in der Bildmarke vertreten.

Die schwarzen Trennlinien seien erforderlich, um die angestrebte technische Wirkung zu erreichen. Eine solche physische Trennung sei notwendig, um die kleinen Würfel vertikal und horizontal zu drehen. Ohne diese wäre der Würfel laut Gericht "nichts weiter als ein fester Block, der kein einzelnes Element enthielte, das sich unabhängig bewegen ließe". Außerdem könne das Spiel zwingend nur in der Form eines Würfels verwirklicht werden, weshalb das Gericht auch die Form des Würfels insgesamt als Merkmal der technischen Wirkung ansah.