Medizinrecht

In Fragen des Medizinrechts ist RA. Jung als Fachanwalt für Medizinrecht Ihr Ansprechpartner.

Wenn Sie glauben, als Patient durch einen Behandlungsfehler im Krankenhaus oder beim niedergelassenen Arzt/Zahnarzt oder einen Medizinproduktefehler geschädigt worden zu sein, berät und vertritt Sie RA. Jung wegen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen – auch wegen zukünftiger Schäden – sowohl gegenüber Krankenhausträgern, Arzt, Haftpflichtversicherung außergerichtlich als auch im Haftungsprozess vor den Gerichten. In geeigneten Fällen vertritt RA. Jung Sie auch als Geschädigten oder im Todesfall die Angehörigen im Strafverfahren gegen den Schädiger.

Falls Sie sicherstellen wollen, dass Ihr Patientenwille bezüglich Ihrer Behandlung im Krankenhaus beachtet wird, wenn sie ihn wegen Unfall oder Krankheit nicht mehr äußern können, ist Ihnen RA. Jung bei der Erstellung einer Patientenverfügung behilflich und bei der Durchsetzung Ihrer Annordnungen.

Bei Streitigkeiten über Arzthonorare bei der Behandlung von Privatpatienten / Zahnarzthonorare vertritt RA. Jung sowohl Patienten bei der Abwehr oder Reduzierung von Forderungen als auch Ärzte vom außergerichtlichen Inkasso über ein etwaiges notwendiges gerichtliches Verfahren bis hin zur Zwangsvollstreckung bei der erfolgreichen Beitreibung ihrer geschuldeten Honorare.

Niedergelassene Kassenärzte/Zahnärzte werden auch bei Abwehr von Schadensersatzforderungen von Patienten und in Strafverfahren wegen des Vorwurfs der (fahrlässigen) Körperverletzung ebenso vertreten und vertreten wie bei gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten oder Vertragsgestaltungen in der Gemeinschaftspraxis oder bei der Planung und Gestaltung von Praxisübernahmen oder Streitigkeiten mit der Kassenärztlichen Vereinigungen, u.a. wegen Regress- und Honorarrückforderungen.

Darüber hinaus vertritt RA. Jung Privatpersonen in allen sozialrechtlichen und versicherungsrechtlichen Fällen mit medizinischem Bezug, so z.B. beim Streit um Grad der Behinderung, Berufsunfähigkeit mit öffentlichen Rentenversicherungsträgern oder privaten Berufsunfähigkeitsversicherern, Krankenkassen oder privaten Krankenversicherungen wegen Kostenübernahmen etc.

RA. Jung gehört sowohl der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des DAV (siehe: www.arge-medizinrecht.de) als auch der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht (www.dg-kassenarztrecht.de) an.


 

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