Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht gehört zu den breitgefächertsten Rechtsmaterien.


Beginnend beim öffentlichen Baurecht in den Bereichen

  • Bauplanungsrecht
  • städtebauliche Verträge
  • Umlegungsrecht
  • Bauordnungsrecht
  • Baunachbarrecht und
  • Denkmalschutzrecht über das
  • Fachplanungsrecht (Raumordnungs- und Landesplanungsrecht, Eisenbahn- und Fernstraßenrecht, Luftverkehrsrecht)

beinhaltet das Verwaltungsrecht auch

  • das Umweltrecht (Immissionsschutzrecht, Natur- und Landschaftsschutzrecht, Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht, Bodenschutzrecht, Wasserrecht, Abwasser- und Abwasserabgabenrecht)
  • das Wirtschaftsverwaltungsrecht (Gewerbe- und Handwerksrecht, Gaststättenrecht, Subventions- und Beihilferecht, Vergaberecht)
  • das Kommunalabgabenrecht (Erschließungsbeitragsrecht, Straßenausbaubeitragsrecht, Anschlußbeitragsrecht)
  • das Staatshaftungsrecht (Amtshaftungsrecht, Ansprüche aus Enteignung, Entschädigungsrecht) sowie
  • das sonstige besondere Verwaltungsrecht (Kommunalrecht, Beamtenrecht, Hochschulzulassungsrecht, Prüfungsrecht, Wehrpflichtrecht, Kriegsdienstverweigerungsrecht, Polizei- und Ordnungsrecht, Versammlungsrecht, Straßenverkehrsrecht, Flurbereinigungsrecht, Straßenrecht, Presserecht, Datenschutzrecht) und
  • das Verfassungsrecht mit der Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde.


Neben der Promotion, die sich u.a. mit verfassungsrechtlichen Fragen beschäftigt hat, befasst sich RA. Dr. Halm seit Beginn seiner anwaltschaftlichen Tätigkeit im Jahr 1998 mit dem Verwaltungsrecht.

Im Jahr 2002 wurde ihm von der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes der Titel "Fachanwalt für Verwaltungsrecht" verliehen.