Unsere Leistungen für Ärzte

  1. Wir prüfen / entwerfen für angestellte Ärzte Arbeitsverträge mit Krankenhäusern und Praxisinhabern.
  2. Wir prüfen / entwerfen für Ärzte, die Partner in einer Gemeinschaftspraxis werden sollen oder Partner in ihre bestehende Praxis aufnehmen wollen Gesellschafts(aufnahme)verträge
  3. Chefärzte, die bei einem neuen Krankenhaus tätig werden wollen, beraten und vertreten wir in den Verhandlungen mit dem Klinikträger und prüfen / entwerfen für sie entsprechende Verträge
  4. Wir beraten und vertreten Ärzte kompetent und engagiert umfassend außergerichtlich und notfalls auch vor Gericht in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber / Arbeitnehmer bzw. in gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten mit dem Praxispartner.
  5. Bei Übernahme / Kauf einer Praxis beraten wir Verkäufer bzw. Käufer umfassend, entwerfen entsprechende Kauf- bzw. Übernahmeverträge und übernehmen auch die Beratung / Vertretung wegen der Übernahme eines Kassenarztsitzes.
  6. Wir beraten und vertreten Mediziner außergerichtlich und gerichtlich in Streitigkeiten um ihre Zulassung als Arzt und Kassenarzt und / oder in Regressstreitigkeiten gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung.
  7. Bei strafrechtlichen / berufsrechtlichen Vorwürfen von Patienten vertreten wir Ärzte sowohl in Strafverfahren als auch in standesrechtlichen Verfahren. Bei zivilrechtlichen Schmerzensgeld- und Schadensersatzforderungen von Patienten beraten und vertreten wir Ärzte außergerichtlich und gerichtlich in Abstimmung mit den Haftpflichtversicherern umfassend bei der Forderungsabwehr.
  8. Wir können Ihnen umfassend Entwürfe für alle nötigen Formulare/Erklärungen (Aufklärungs- und Einwilligungsformulare, Schweigepflichtsentbindungserkärung mit Einverständnis zur Abtretung von Honoraransprüchen bei Privatpatienten) zur Verfügung stellen.
  9. Bei Honorarstreitigkeiten oder zahlungssäumigen Privatpatienten übernehmen wir für Ärzte gerne das außergerichtliche und gerichtliche Mahnverfahren bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung und Zwangsvollstreckung der Honorarforderung.

Unser Ansprechpartner für Sie in allen medizinrechtlichen Fragen ist Rechtsanwalt Daniel Jung. Rechtsanwalt Jung betreut seit 2002 u.a. das Medizinrecht- und Arzthaftungsdezernat in unserem Haus. Ihm ist von der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes die Befugnis verliehen worden, die Bezeichnung „Fachanwalt für Medizinrecht“ zu führen, was besondere praktischen und theoretischen Erfahrungen und Kenntnisse auf dem Gebiet des gesamten Medizinrechts mit Arzthaftungsrecht, Vergütungsrecht der Ärzte, Zulassungs- und Kassenarztrecht, Ärztestrafrecht und Gesellschafts- und Arbeitsrecht für Ärzte voraussetzt. RA. Jung ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Medizinrecht im Deutschen Anwaltsverein e.V. und gehört ferner u.a. der Gesellschaft für Kassenarztrecht e.V. (Berlin) und der Gesellschaftsrechtlichen Vereinigung VGR e.V. an. RA. Jung ist ferner auch Fachanwalt für Erb- und Steuerrecht.

Bei besonderen strafrechtlichen, arbeitsrechtlichen oder verwaltungsrechtlichen Problemen bei der Fallbearbeitung kann ferner unser umfangreiches und kompetent besetztes Arbeits- und Verwaltungsrechts- bzw. Strafrechtsteam hinzugezogen werden. Unserer Kanzlei gehören 3 Fachanwälte für Arbeitsrecht (RA. Wolfgang Preßer, RA. Ralf Thilmany und Rain Julia Preßer), sowie jeweils ein Fachanwalt für Strafrecht (RA. Dr. Ralf Heydrich) und für Verwaltungsrecht (RA. Dr. Christian Halm) an.

Für familienrechtliche Probleme stehen Ihnen zwei Fachanwälte Für Familienrecht (RAin Julia Preßer, RA Ralf Thilmany) zur Verfügung.