Verkehrsrecht

Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen rund um das Thema Verkehrsrecht.

Das Verkehrsrecht umfasst dabei:

  • das Verkehrszivilrecht:
    im Fokus stehen hier einerseits das Verkehrshaftungsrecht und andererseits das Verkehrsvertragsrecht.
    Im Haftungsrecht befassen wir uns zum Beispiel mit den Ansprüchen auf Schadenersatz bei einem Verkehrsunfall, gegenüber der gegnerischen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, einschließlich der Schmerzensgeldansprüche;
    Im Vertragsrecht liegt der Schwerpunkt bei den Kaufverträgen über Fahrzeuge und sich hieraus ergebenden Gewehrleistungsrechten.

  • das Versicherungsrecht:
    Es werden hier Ansprüche gegenüber der eigenen KFZ-Teil -oder Vollkaskoversicherung verfolgt. In diesem Bereich findet eine Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Dr. Christian Halm, Fachanwalt für Versicherungsrecht statt.

  • das Verkehrsstrafrecht und das Ordnungswidrigkeitenrecht:
    Schwerpunkte liegen hier in der Vertretung in Bußgeldangelegenheiten, zum Beispiel nach Geschwindigkeits-, Abstands-, oder Rotlichtverstößen.
    Im Verkehrsstrafrecht, zum Beispiel bei Trunkenheitsdelikten, findet eine enge Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Dr. Ralf Heydrich als Fachanwalt für Strafrecht statt.

  • das Fahrerlaubsnisrecht:
    Wir beraten und vertreten Sie auch in allen Belangen zur Fahrerlaubnis, zum Beispiel bezüglich der Wieder- / Erteilung, Entziehung, Verkürzung von Sperrzeiten.

Rechtsanwältin Julia Preßer ist zudem Vertrauensanwältin des ACE, des Auto Club Europa.