Erbrecht

RA. Jung ist Fachanwalt für Erbrecht. Er ist Ihr Ansprechpartner für alle erbrechtlichen Themen.

Im Vorfeld eines Erbfalls berät er Sie vorbeugend zur Streitvermeidung bei der Erstellung eines Testaments, damit dieses klar, rechtssicher, wirtschaftlich sinnvoll und steueroptimiert formuliert ist. Er unterstützt Sie beim Abschluss von Erbverträgen oder lebzeitigen Übergabeverträgen und sorgt für eine optimale zivil- und steuerliche Vertragsgestaltung in Ihrem Sinne. Auf Wunsch steht Ihnen RA. Jung auch als Testamentsvollstrecker zur Verfügung, um Ihren letzten Willen durchzusetzen. Auch bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht, einer Betreuungsverfügung oder einer Patientenverfügung ist er Ihnen behilflich.

Auch wenn es um die private Vermögensnachfolge oder Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten geht, hilft Ihnen Ra. Jung bei der Planung und Umsetzung und achtet darauf, dass Sie als Übergeber optimal abgesichert und Liquiditätsbelastungen für den Übernehmer in Form von Erbschafts- und Schenkungssteuer oder Pflichtteilsansprüchen möglichst vermieden oder reduziert werden.

Nach dem Erbfall vertritt er im Streit um´s Erbe (z.B. wegen Streit um Wirksamkeit oder Auslegung einer letztwilligen Verfügung) Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich – sowohl im Erbprozess vor den Zivilgerichten als auch im Erbscheinsverfahren vor dem Nachlassgericht. Ebenso vertritt er Ihre Interessen als (Mit-)Erbe im Streit mit anderen Erben um die Verwaltung oder die Aufteilung des Nachlasses – auch vor Gericht und auch in Teilungsversteigerungsverfahren.

Wenn Sie enterbt sind und Pflichtteilsansprüche geltend machen wollen, erledigt dies RA. Jung ebenso für Sie wie die Abwehr oder Reduzierung solcher Ansprüche auf Erbenseite. Auch wenn um Vermächtnisansprüche, Ausgleichsansprüche wegen Pflege oder z.B. Schenkungen (Lebensversicherungen, Bankguthaben, Grundstückübertragungen) oder Vermögensverfügungen durch Bevollmächtigte des Erblassers gestritten wird, vertritt RA. Jung Ihre Interesse konsequent und kompetent.

Wenn Sie befürchten, von Gläubigern für Verbindlichkeiten des Erblassers mit Ihrem Privatvermögen in Anspruch genommen zu werden, berät RA. Jung Sie, wie Sie eine Erbenhaftung verhindern oder beschränken. Er unterstützt Sie auch bei der Fertigung von Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen und beim Streit mit dem Finanzamt über den Anfall oder die Höhe von Schenkungs- oder Erbschaftssteuer.

Auch wenn es um Hofübergabe oder Streit um´s Hoferbe geht und spezielle Anerbenrechte (zB. Höfeordnung oder Höfeordnung Rheinland-Pfalz) gelten, berät Sie RA. Jung und vertritt Sie nötigenfalls auch vor den Landwirtschaftsgerichten. Ebenso werden Sie bei Erbrechtsfällen mit Auslandsbezug (Erblasser Ausländer oder im Ausland verstorben) kompetent beraten und vertreten.

RA. Jung, seit 2002 als Anwalt auf dem Gebiet des Erbrechts tätig, ist nicht nur seit 2006 – als einer der ersten Anwälte im Saarland - Fachanwalt für Erbrecht, sondern auch Fachanwalt für Steuerrecht und DVEV-zertifizierter Testamentsvollstrecker und Unternehmensnachfolgeberater (siehe zur DVEV: www.erbrecht.de).
Er ist Leiter des Bundesfachausschusses für Testamentsvollstreckung, Nachlasspflegschaft und Nachlassverwaltung und Landesregionalleiter Saarland für Steuerrecht der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht DANSEF e.V. (www.dansef.de) und Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge DVEV (www.erbrecht.de), der Deutschen Gesellschaft für Erbrechtskunde (www.erbfall.de), des Deutschen Forums für Erbrecht (www.erbrechtsforum.de), der Arbeitsgemeinschaft für Erbrecht des DAV (www.dav-erbrecht.de) und des Instituts für Erbrecht, einer Spezialistenvereinigung auf dem Gebiet des Erbrechts (www.erbrechts-institut.de). Er ist auch Mitglied der Bankrechtlichen Vereinigung (www.bankrechtliche-vereinigung.de) und der Wissenschaftlichen Gesellschaft für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht VGR (www.gesellschaftsrechtlichevereinigung.de).

Die Zeitschrift Gong listete RA. Jung in der Ausgabe vom 12.2.2010 in ihrer Aufstellung von 16 bundesweiten Erbrechtsspezialisten als einzigen Anwalt aus dem Saarland auf.






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