Steuerrecht

In allen steuerrechtlichen Angelegenheiten ist RA. Jung als Fachanwalt für Steuerrecht Ihr Ansprechpartner:

Er hilft Ihnen bei der Fertigung Ihrer Einkommens- oder Erbschafts- bzw. Schenkungssteuererklärungen. Wenn Sie als Privatperson oder als Unternehmen bzw. Verein – z.B. nach einer Betriebsprüfung – der Meinung sind, dass die festgesetzten Steuern zu hoch sind, vertritt er Sie gegenüber dem Finanzamt sowohl im Veranlagungs- als auch im Einspruchverfahren oder im Klageverfahren vor dem Finanzgericht und bei entsprechenden Verfahren wegen einer Aussetzung der Vollziehung. Er übernimmt auch laufende Verfahren, wenn Ihr Steuerberater nicht mehr weiterkommt.

Wenn Sie als Geschäftsführer einer GmbH oder als Vorstand eines Vereins wegen Steuerschulden der GmbH bzw. des Vereins in Anspruch genommen werden sollen, versucht RA. Jung, eine Haftung abzuwenden oder abzumildern. Vereine oder Stiftungen werden insbesondere auch in Fragen des Gemeinnützigkeitsrechts beraten und vertreten.

Bei Erb- oder Schenkungsfällen bzw. wenn es um die lebzeitige private Vermögensnachfolge oder wenn es um die Unternehmensnachfolge geht, berät RA. Jung Sie im Vorfeld bei der Gestaltung und Vertragsabfassung und hilft Ihnen, Erbschafts- oder Schenkungssteuer zu vermeiden oder möglichst gering zu halten. Bei Firmengründungen- oder übernahmen oder geschäftlichen Kauftransaktionen berät er sie bezüglich der steuerlichen Folgen und sorgt für eine steueroptimierte Vertragsgestaltung.

Wenn Sie wegen Zollvergehen (z.B. undeklarierter Geldtransfer ins Ausland) oder wegen Verdachts der Steuerhinterziehung strafrechtlich verfolgt werden, vertritt RA. Jung Sie als Verteidiger – ggfs. auch mit Fachanwalt für Strafrecht Dr. Ralf Heydrich – Sie im Straf- oder Bußgeldverfahren. Vorbeugend berät Sie RA. Jung auch bezüglich einer etwaigen strafbefreienden Selbstanzeige und fertigt diese ggfs. für Sie.

Auch wenn Sie sich mit Ihrem Steuerberater über Haftung / Schadensersatz wegen Fehlern oder über die Höhe seiner Gebühren streiten, berät und vertritt RA. Jung Sie sowohl außergerichtlich als auch vor den Zivilgerichten im Klageverfahren.

RA. Jung ist u.a. Fachanwalt für Steuerrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im Deutschen Anwaltsverein DAV (siehe: www.steuer.org). Er ist auch DVEV-zertifizierter Unternehmensnachfolgeberater (siehe DVEV: www.erbrecht.de) und Fachanwalt für Erbrecht.

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