Aktuelles zum gewerblichen Rechtsschutz

Eine Vespa erkennt man

Das EuG in Luxemburg hat entschieden, dass zwischen Rollern des chinesischen Herstellers Zhejiang und einer Vespa von Piaggio keine Verwechslungsgefahr besteht.

Im zu Grunde liegenden Fall hatte Piaggio die Firma Zhejiang dahingehend verklagt, diese hätten mit ihrem Roller eine Nachahmung der Vespa hergestellt.

Das EuG entschied mit Urteil vom September 2019, dass dem nicht so sei, da der Gesamteindruck ein anderer sei.

Beim chinesischen Modell stünden eckige Konturen im Vordergrund, bei der Vespa eher runde Linien. Der Verbraucher nehme den Stil unterschiedlich wahr.

Hintergrund der Klage ist, dass das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) das Design des chinesischen Modells im Jahre 2010 als geschützt eingetragen hatte.