Aktuelles zum Immobilienrecht

Widerruf Maklervertrag: Keine Maklerprovision bei Vertragsschluss per Mail !

Maklerverträge können auch per Mail oder Telefon geschlossen werden. Ohne Hinweis auf das dann bestehende Widerrufsrecht kann der Käufer den Maklervertrag noch innerhalb von 12 Monate und 14 Tagen widerrufen. Die Maklerprovision muss er dann nicht zahlen !

Zum Sachverhalt:

Die Immobilienmaklerin bewarb im April 2013 in einem Internetportal ein Hausgrundstück unter Angabe einer vom Käufer zu zahlende Maklercourtage von 6,25% des Kaufpreises. Der Beklagte bekundete per E-Mail sein Interesse an dem Objekt und der Makler übersandte ihm darauf als pdf-Datei ein Exposé, in dem ebenfalls eine vom Käufer zu zahlende Maklerprovision von 6,25% des Kaufpreises ausgewiesen war. Eine Widerrufsbelehrung enthielt das Ex-posé nicht. Der Beklagte bestätigte telefonisch den Eingang des Exposés und bat um einen Besichtigungstermin. Einige Wochen nach der Besichtigung erwarb er das Grundstück zu einem Kaufpreis von 240.000 €. Der Makler verlange daraufhin einer15.000 € Maklerprovision. Der Beklagte hat den Maklervertrag erst im Laufe des Rechtsstreits widerrufen.

Wie der BGH nunmehr entschieden hat, zur Recht und mit der Folge, dass der Makler leer ausgeht.

Der Maklervertrag ist als Fernabsatzgeschäft zustande gekommen - nämlich schon per E-Mail beziehungsweise Telefon.

Auf die späterere Besichtigung kommt es nicht mehr an.

Zum Zeitpunkt der Besichtigung war der Vertragsschluss schon erfolgt, wie der Vorsitzende Richter des 1. Senats, Wolfgang Büscher, bei der Urteilsverkündungam 07.07.2016 erläuterte.

Für die Kunden folgt daraus ein gesetzliches Recht, das Geschäft innerhalb der vorgesehenen Fristen zu widerrufen. Ohne Belehrung also innerhalb von 12 Monaten und 14 Tagen !